Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Personen, welche vollständig oder teilweise berufsunfähig sind, für die Dauer des Vertrags. Als vollständig berufsunfähig gilt eine Person, wenn sie auf Grund von Krankheit oder Körperverletzung voraussichtlich andauernd außer Stande ist den Beruf gemäß der Ausbildung und Erfahrung auszuüben. Teilweise berufsunfähig sind Personen, welche ebenfalls auf Dauer, jedoch in einem bestimmten Maß eingeschränkt sind.
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