Unter einem kranken Versicherungsverhältnis wird die unterlassene Beitragszahlung eines Versicherungsnehmer verstanden, welcher des Weiteren nicht auf die Mahnungen reagiert hat. Sollte es nach Ablauf der Mahnfrist zu einem Autounfall, welchen der Kunde verschuldet hat kommen, so hat dieser keinen Versicherungsschutz. Die Versicherung ist jedoch dazu verpflichtet dem Dritten den Schaden zu bezahlen, diese Kosten können jedoch von dem Versicherungsnehmer zurückgefordert werden.
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