Der Halter eines Fahrzeuges ist die Person, welche das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und auch die Verfügungsgewalt besitzt. Der Halter kann sich von dem Eigentümer und Fahrer des Fahrzeugs unterscheiden. Der Halter ist dazu verpflichtet eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung abzuschließen, sobald sich das Fahrzeug im Gebrauch befindet. Zudem ist diese Person der Träger der Gefährdungshaftung. Die Zulassungsstellen sehen als Halter die Person, welche im Fahrzeugbrief eingetragen ist.
07721 94472-60