Privatkunden können mit einem Freistellungauftrag ihre Bank dazu anweisen, die Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags von dem Steuerabzug freizustellen. Der Sparerpauschbetrag liegt für ledige Personen bei 801 Euro und bei 1.602 Euro bei Ehepartnern. Ehepartner haben die Wahl zwischen einem Einzelfreistellungsauftrag und einem gemeinsamen Freistellungsauftrag.
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