Bei einer gemischten Lebensversicherung wird der Versicherer in jedem Fall leistungspflichtig, da die Versicherungssumme definitiv ausgezahlt wird. Dies geschieht entweder am Ende der Vertragslaufzeit oder bei vorzeitigem Tod. Der Versicherungsbeitrag muss bis zum Auszahlungszeitpunkt gezahlt werden, dieser setzt sich aus einem Spar- und Risikoanteil zusammen.
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