Das Genesungsgeld kann nur in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld versichert werden, da das Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gewährt wird wie das Krankenhaustagesgeld. Das Maximum liegt bei 100 Tagen. Bei dem Genesungsgeld handelt es sich um ein Leistungsangebot der privaten Unfallversicherung. Der Versicherte hat mit der Entlassung aus dem Krankenhaus Anspruch auf Genesungsgeld, wobei dies unabhängig von dem Gesundheitszustand ist.
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