Gehört ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen eines Selbstständigen oder Gewerbetreibenden, so können diese die Mehrwertsteuer gegenüber dem Finanzamt als Vorsteuer geltend machen.
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Gehört ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen eines Selbstständigen oder Gewerbetreibenden, so können diese die Mehrwertsteuer gegenüber dem Finanzamt als Vorsteuer geltend machen.
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