Eine Betriebskrankenkasse kann gegründet werden, wenn ein Betrieb mehr als 450 festangestellt, versicherungspflichtige Personen beschäftigt, welche der Gründung mehrheitlich zustimmen.
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Eine Betriebskrankenkasse kann gegründet werden, wenn ein Betrieb mehr als 450 festangestellt, versicherungspflichtige Personen beschäftigt, welche der Gründung mehrheitlich zustimmen.
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