Überspannungen können, ebenso wie der Blitzschlag, für die Beschädigung oder die Zerstörung von Elektrogeräten verantwortlich sein, da bei der Überspannung indirekt Hochspannung über die Stromkabel transportiert wird. Überspannung ist in der Regel nicht in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung inbegriffen.
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