Das Umlaufvermögen wird zur Aktivseite einer Bilanz gezählt. Das Umlaufvermögen ist in der Regel nur kurzfristig im Unternehmen, es handelt sich dabei also um Vermögensgegenstände, welche nicht dazu bestimmt sind, auf Dauer dem Geschäftsbetrieb zu dienen, jedoch keine Rechnungsabgrenzungsposten sind, wie beispielsweise Vorräte und Wertpapiere.
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