Bei den Fonds „Verkehrsopferhilfe“ handelt es sich um einen Entschädigungsfonds, welcher bei Unfallflucht oder Nichtversicherung des Schadenverursachers dem Geschädigten eine Entschädigung zukommen lässt.
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Bei den Fonds „Verkehrsopferhilfe“ handelt es sich um einen Entschädigungsfonds, welcher bei Unfallflucht oder Nichtversicherung des Schadenverursachers dem Geschädigten eine Entschädigung zukommen lässt.
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