Die zu entrichtenden Versicherungsbeiträge unterliegen der Versicherungssteuer, welche in der Regel 19 Prozent beträgt. Es existieren diverse Mischsteuersätze und weitere Ausnahmen, sodass beispielsweise private Vorsorgen von der Besteuerung ausgenommen sind. Der Versicherungsnehmer ist der Steuerschuldner, wobei die Steuer als Teil des Versicherungsentgeltes gilt und somit mit jeder Beitragsrechnung vom Versicherer an das Finanzamt abgeführt wird.
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